In dieser Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse nach folgenden Bereichen: Rechtsquellen, Rechtswissenschaft, Rechtsstrukturen, Rechtsmethodik, Rechtsphänomenologie, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. In einem Rechtslabor wird das Verständnis juristischter Texte geübt.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt regelmässige Vorbereitung und Mitarbeit voraus.