Die Rechtsphilosophie ermöglicht eine vertiefte Erörterung von rechtlichen und gesellschaftlichen Problemstellungen, deren kritische Diskussion über die Grenzen der rechtswissenschaftlichen Disziplin hinausweist: Kritik des Rechts bedeutet insoweit nichts anderes als rechtsphilosophische Reflexion über die Grenzen des Rechts. Diese Grenzen sollen anhand ausgewählter Texte erkundet und sowohl systematisch als auch historisch entfaltet werden. Ein Schwerpunkt soll auf der Frage liegen, wie neuartige Probleme wahrgenommen, kommunikativ vemittelt und in die Sprache des Rechts übersetzt werden. Dabei gilt es, auch über die Schranken der modernen Vernunftaufklärung selbst aufzuklären, wie sie heute etwa in einer mangelnden Kontrollierbarkeit von neuen Technologien und deren Folgen für die Umwelt erkennbar werden. Aufklärung unter nachmodernen Bedingungen heisst demnach, der Diskursvielfalt und Fragmentarität heutiger Gesellschaften gerecht zu werden, zum Beispiel durch neue Formen von Rechtssubjekten und subjektiven Rechten, die es ermöglichen könnten, die im geltenden Recht (noch) nicht berechtigten Akteure zu berücksichtigen und ihnen ein „Recht auf Rechte“ zu gewähren.