In der Übersicht
In dieser Veranstaltung werden, nach einer kurzen Einführung in die historischen Grundlagen, die zentralen Institutionen und Rechtsfiguren des römischen Privatrechts vorgestellt und anhand von (übersetzten) Originaltexten sowie ausgewählten Fallkonstellationen veranschaulicht. Gleichzeitig werden aber auch die unterschiedlichen Entwicklungslinien bis in unsere modernen Privatrechtssysteme aufgezeigt und rechtsvergleichend erörtert. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vertrags- und Sachenrecht.
Hauptziel der Veranstaltung ist es, den Reichtum der römischen Rechtstexte zu nutzen, um an ihnen einerseits die historischen Besonderheiten aufzuzeigen und andererseits die Kontinuitäten und Brüche der dogmatischen Fragestellungen und Lösungsansätze bis in unser geltendes Recht zu verfolgen.
Methodisch handelt es sich um eine historisch-dogmatische Vorlesung mit zahlreichen rechtsvergleichenden Ausblicken auf die Rezeptionsgeschichte und die geltenden europäischen Rechtsordnungen.