Teilnahmeberechtigung, Kosten
Teilnahmeberechtigt sind alle immatrikulierten Bachelor- und Master-Studierenden sowie die Doktoranden der drei Luzerner Hochschulen. Für sie ist die Teilnahme an den ISA-Modulen kostenlos resp. in den regulären Studiengebühren enthalten.
Unterrichtsform
Je nach Modul handelt es sich um eine Vorlesung oder um eine Seminarveranstaltung:
Bei der Vorlesung handelt es sich in der Regel um einen Vortrag der Dozentin bzw. des Dozenten. In der letzten Vorlesungssitzung findet eine Vorlesungsprüfung statt.
Seminare sind im Vergleich zu Vorlesungen deutlich interaktiver. Dozierende und Seminarteilnehmende diskutieren Texte oder Materialien, die in der Regel durch ein studentisches Referat eingeleitet werden. Zudem werden von den Teilnehmenden Referate oder andere Leistungen (Protokolle, Essays oder auch Kommentare zu den gelesenen Texten) verlangt. Im Grundstudium werden Proseminare (PS), im Hauptstudium Hauptseminare (HS) besucht. Im Master-Studium werden Master-Seminare (MAS) angeboten. Begleitend zu Seminarveranstaltungen wird meistens eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (Proseminararbeit, Hauptseminararbeit, Masterseminararbeit) verfasst.
Datum, Tag, Zeit
Da bei einigen Hochschulen die zwei Prüfungswochen im Semester integriert sind und bei anderen nicht, ist die Dauer des ISA-Semesters auf 14 Wochen beschränkt. ISA-Module – insbesondere diejenigen, die in Kooperationen zwischen zwei Hochschulen konzipiert sind – werden mit wenigen Ausnahmen in den Kalenderwochen 6 und 7 sowie 36 und 37, jeweils am Mittwochabend zwischen 17:00 und 20:00 Uhr und am Donnerstagabend zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, durchgeführt.
Ausschreibung, Anmeldung
Werden spezielle Eingangskompetenzen verlangt, sind diese bei der Ausschreibung vermerkt.
Leistungskontrolle, Vergabe ECTS-Punkte
Der Mehrheit aller ISA-Modulen sind 3 ECTS-Punkte (Credit Points/CP) zugeordnet. Der sogenannte Workload von 3 ECTS ergibt 90 Stunden (Kontaktunterricht, Projektarbeit, Selbststudium, Prüfung). Die Hochschule, an der die Studierenden immatrikuliert sind, bestimmt, ob die ECTS für den Studiengang angerechnet werden. Da einzelne Departemente resp. Fakultäten abweichende Regelungen erlassen, empfiehlt es sich in Zweifelsfällen, die jeweiligen Modulverantwortlichen zu kontaktieren.
ECTS werden nur bei bestandener Leistungskontrolle vergeben. Der Besuch des Moduls berechtigt zur Teilnahme an den Prüfungen. ECTS werden nur erteilt, wenn die Prüfung bestanden wird. Bei Nichtbestehen der Prüfung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Studierende der Rechtswissenschaftlichen und Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Uni Luzern müssen in jedem Fall im Voraus bei ihrem Dekanat nachfragen, ob die sie interessierende Lehrveranstaltung aus dem FH-Angebot angerechnet werden kann.