Die Studierenden erwerben in der Lehrveranstaltung «Einführung in die Rechtswissenschaft» rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse nach folgenden Bereichen: Rechtsquellen, Rechtswissenschaft, Rechtsstrukturen, Rechtsmethodik, Rechtsphänomenologie, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. In einem Rechtslabor wird das Verständnis juristischter Texte geübt. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt regelmässige Vorbereitung und Mitarbeit voraus.